Frist beachten
Die Abmahnung setzt eine kurze Frist für die Abgabe von Unterlassungserklärung und Vertragsstrafeversprechen. Nur in dieser Frist hat der Abgemahnte die Entscheidungsfreiheit: Vor Gericht gehen oder nachgeben.
Bluffs enttarnen
Die Rechtslage ist oft nicht so klar, wie das Abmahnschreiben behauptet. Im Zweifel Rechtsrat einholen.
Vorgehen klären
Bei zweifelhafter Rechtslage überlegen: Lohnt der Aufwand an Geld, Zeit und Nerven? Dafür ist etwa wichtig, ob ein ganzes Marketingkonzept auf dem Spiel steht oder nur eine Einzelaktion. Achtung: Es gibt keinen Rechtsstreit ohne Risiko.
Nachgeben mit Augenmaß
Nur wenn Unterlassungserklärung und Vertragsstrafeversprechen unterschrieben werden, stoppt das die einstweilige Verfügung. Nicht akzeptiert werden müssen die immer beigefügte und manchmal überhöhte Kostenrechnung oder eine gleichzeitig geltend gemachte Schadenersatzforderung.
Abmahnkosten
Bei berechtigter Abmahnung trägt der Abgemahnte die Kosten. Die Wettbewerbszentrale berechnet 208,65 €. Teurer ist es, wenn ein Konkurrent seinen Anwalt einschaltet. Dessen Gebühr ermittelt sich nach dem Gegenstandswert, das führt zu Rechnungen von rund 1.000 € und mehr.
Kostenkontrolle
Manche Anwälte übertreiben es: Ein Gegenstandswert von 100.000 € ist selten gerechtfertigt, ebenso wenig das 1,3-fache der Gebühr.
Kontaktieren Sie bitte immer Ihren Anwalt zur Klärung der Forderung.
Quelle: mum 3/2009